GutachtenGutachten können je nach Überzeugungskraft ein mediatives Element der Streitbeilegung darstellen. Entsprechend unseren Tätigkeitsfeldern erstellen wir auch mündliche oder schriftliche Gutachten zwecks umfassender oder pragmatisch-kurzer Beurteilung einer Sachlage, Beantwortung konkreter Fragestellungen oder als Grundlage für eine Mediation.
Eine Streitbeilegung, also eine Einigung, erfolgt - selbst vor deutschen Gerichten - häufig erst auf der Grundlage eines Gutachtens. Zwecks Vermeidung von Gerichts- und Anwaltsgebühren können im allgemeinen Gutachten bereits im Vorfeld den Ausschlag geben. Dabei wird es typischerweise nicht erforderlich, ein umfangreiches Sachverständigengutachten anzufertigen, das sodann der Diskussionsgrundlage dient. Statt dessen genügt ein einfaches Gutachten, das primär eine Kosten- und
Verursacheraufstellung enthält. Im günstigen Fall haben sich beide Parteien bereits auf einen Gutachter - verbindlich oder nicht - geeinigt, der sodann vor allem die Sachlage klärt und insbesondere schnelle praktische Lösungsansätze bietet. |